Die VerordnungWenn Sie eine Verordnung für Ergotherapie bekommen:Sie erhalten von Ihrem Arzt
ein ausgefülltes grünes doppelseitiges Formular. Beide Seiten
bekommt die Ergotherapiepraxis. Auf der Verordnung muss die Art der Behandlung erfasst sein (z.b. sensomotorisch-perzeptive Behandlung oder motorisch-funktionell). Außerdem wird die Diagnose aufgeführt. Soll ein Hausbesuch stattfinden, muß dies auch auf dem Formular stehen. Hausbesuche dürfen nur verordnet werden, wenn eine „medizinische Notwendigkeit“ besteht. Wenn also der Betroffene nicht in der Lage ist, in die Praxis zu kommen, oder wenn die Therapie nur im häuslichen Bereich greifen kann, z.b. beim Training der Alltäglichen Verrichtungen oder Verbesserung der Orientierung im häuslichen Umfeld. Wenn eine Unterbrechung der Therapie 14 Tage überschreitet, wird die Verordnung ungültig. Nach Ende der verordneten Therapiemenge, wird ein Bericht bzw. kurze Information zum Stand der Therapie an den Arzt gesendet. Hierzu wird das dünnere Blatt der Verordnung verwendet. Das erste Blatt wird vom Patienten oder Angehörigen unterschrieben und kommt zur Abrechnung zu der entsprechenden Krankenkasse. Zuzahlung: Wenn Sie davon befreit sind, bitte ich Sie Ihren Befreiungsausweis mitzubringen. Sie müssen danach von Zuzahlungen zu „Heilmitteln“ befreit sein. Bei der Zahlung werden 15% der Behandlung vom Patienten selber getragen. Der Betrag richtet sich nach der entsprechenden Behandlungsform. Wenn es weitere Fragen zu
diesem Thema gibt, können Sie mir per eMail
eine Nachricht schicken.
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Ergotherapie
Gaby Hoffmann
Leopoldstraße 4
06449 Aschersleben
Tel. (0 34 73) 22 18 96